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Waldbrandvorsorge

Die Forstbetriebsgemeinschaft hat unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage im Land Brandenburg entsprechende Rücklagen geschaffen, die der Waldbesitzer für den Fall in Anspruch nehmen kann, dass die Verwertung des aufstockender Bestandes und gesetzlich zugesicherte Zuschüsse des Landes nach Waldbrand finanziell nicht ausreichen, um den Wald wieder ordnungsgemäß zu verjüngen.

 

Darüber hinaus übernimmt die Forstbetriebsgemeinschaft die Kosten und Organisation der Waldbrandnachsorge, d.h. Maßnahmen zur Absicherung des gelöschten Brandes, die verhindern , dass der Waldbrand erneut ausbricht (z.B. Brandwache).